Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Frau Nadine Geppert, geb. am 06.03.1976, die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 08.01.2019 wegen Betrugs und Untreue verurteilt wurde.
Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist ein Schaden iHv 4469,46€ entstanden. Es gibt mehrere unbekannte Verletzte. Das Amtsgericht hat die Einziehung des Werts iHv 4469,46€ angeordnet.
Gemäß §459 i Abs. 1 und Abs. 2 StPO werden die unbekannten Geschädigten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
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Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an die Verletzten ausgekehrt, sofern diesen ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig ausgeurteilten Tat erwachsen ist (§459h Abs. 2 StPO) |
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Die Auskehrung an die verletzten (oder deren Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn diese Ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung anmelden. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu benennen (§459k Abs. 1 StPO). |
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Bezüglich des Verfahrens bei Auskehrung des Verwertungserlöse wird auf die Vorschriften des §459k StPO und folgende verwiesen. |
Schöppner, Rechtspflegerin