Staatsanwaltschaft Schwerin
182 Js 24524/20
An unbekannte/n Geschädigte/n
Strafvollstreckungsverfahren gegen Christoffer Baron
Mitteilung an Verletzte § 459 i Abs. 1 StPO
Delikt: Diebstahl
Anlage
Hinweisschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genanntem Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin ist dem/ der Geschädigten durch Strafbefehl des Amtsgerichts Wismar vom 11.09.2020 – 4 Cs 529/20 – nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Herausgabe des orangenen Fahrrades, 26 Zoll, Rahmennummer TYOJ 01301 entstanden.
Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des sichergestellten orangenen Fahrrades, 26 Zoll, Rahmennummer TYOJ01301 angeordnet.
Circa eine Woche vor dem 19.09.2019 nahm der Verurteilte das im Hausflur des Mehrfamilienhauses in der Steinstraße 19 in Bad Kleinen unangeschlossen abgestellte orange Fahrrad an sich und verbrachte dieses in seine Wohnung.
Bislang ist der/die Geschädigte unbekannt, sodass keine Zustellung erfolgen kann.
Diese Mitteilung erfolgt, um dem Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, seine Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob sie ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin müssen die Geschädigten ihre Ansprüche binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier anmelden.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Macht die/der Geschädigte ihre/ seine Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Schwerin, den 26.01.2021