Trotz erheblicher Dringlichkeit und entgegen der erfolgten Beschlussfassung sei dieses Vorhaben 2019 nicht mehr gesetzlich umgesetzt worden, bemängelt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Es bestehe nunmehr akuter Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass die im EEG verankerte Photovoltaik-Fördergrenze im Falle erwarteter Vorzieheffekte bereits im April 2020 erreicht wird.
Ein auch nur vorübergehender Förderstopp für neue Solarstromanlagen hätte einen erheblichen Einbruch der Solartechnik-Nachfrage und große Schäden in der Solarbranche zur Folge. Er würde Verbraucher, Stadtwerke, Privatunternehmer und andere Investoren verunsichern, die gemeinsam daran arbeiten, das erhebliche Klimaschutzpotenzial der Solarenergie in den Ballungsräumen und auf dem Lande zu heben. Er würde das Vertrauen in die klimapolitische Glaubwürdigkeit der Bundesregierung massiv erschüttern. Angesichts der Herausforderungen bei der Umsetzung der Klimaziele wäre es keinesfalls nachvollziehbar, wenn neben den gravierenden Problemen der Windbranche nun auch noch die Solarbranche mit ihren über 30.000 Beschäftigten in vermeidbare Schwierigkeiten geraten würde.
Gemeinsam mit einer Reihe weiterer Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände fordert der GdW die Bundesregierung dazu auf, das politische Versprechen zur Beseitigung des Solardeckels zu Beginn des Jahres 2020 in einem vorgezogenen Artikelgesetz nunmehr umgehend und ohne weiteren Zeitverzug gesetzlich umzusetzen. Darüber hinaus fordern die Verbände die Regierung dazu auf, im Frühjahr im Rahmen einer regulären EEG-Novelle konkrete gesetzliche Schritte für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einzuleiten. (DFPA/jpw1)
Den offenen Brief der Verbände finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung GdW
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