Die Versicherungswirtschaft begrüßt, dass die Regierungskoalition nun zügig die volle Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung korrigieren möchte. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein austarierter Kompromiss, um Betriebsrentner zu entlasten und zugleich die Finanzierungsbasis der GKV zu erhalten – auch wenn grundsätzlich die Rückkehr zum halben Beitragssatz wie vor dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 (GMG) wünschenswert gewesen wäre. Insbesondere Bezieher von geringen und mittleren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge profitieren von der geplanten Neuregelung, weil sie überproportional entlastet werden.
Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), mit dem bereits zahlreiche wirkungsvolle Maßnahmen zur besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung umgesetzt wurden, ist der vorgesehene Freibetrag ein weiterer konsequenter Baustein, um Verbreitungshemmnisse abzubauen und gerade auch Menschen mit geringeren Einkommen zu motivieren, ergänzend für das Alter vorzusorgen, so der GDV.
So positiv die schnelle Einführung bereits ab dem 01.01.2020 sozialpolitisch sei, so herausfordernd sei die technische Umsetzung – sowohl für die Versorgungsträger als Zahlstellen als auch für die gesetzlichen Krankenkassen im elektronischen Zahlstellenmeldeverfahren. Die erforderlichen neuen technischen Abläufe könnten nach ersten Rückmeldungen – trotz zügiger Planung und Umsetzung – frühestens Mitte 2020 stabil implementiert sein. Alle Beteiligten müssten sich daher gegebenenfalls darauf einstellen, dass der Freibetrag entsprechend mit leichter Verzögerung, dann aber selbstredend rückwirkend greife. Es sei wichtig, dass dies durch das Bundesministerium für Gesundheit beziehungsweise den GKV-Spitzenverband mit Blick auf die Betriebsrentner, die eine sofortige Umsetzung bereits ab Januar 2020 erwarten werden, frühzeitig kommunikativ begleitet werde, so der GDV in seiner Stellungnahme. (DFPA/AZ)
Quelle: Stellungnahme GDV
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