Außerdem greift „Existenz“ nun auch bei einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr. Zudem leistet „Existenz“ ab sofort bereits bei einer fachärztlichen Prognose von mindestens sechs Monaten.
Ein neuer Baustein, den der Kunde dazu wählen kann, rundet den „Existenz“-Schutz ab: Mit „Psyche Plus“ gibt es die vereinbarte Rente, wenn der Kunde für mindestens zwölf Monate an einer schweren Depression oder an Schizophrenie erkrankt. Wählbar sind außerdem die verbesserten Bausteine „Pflege Plus“ und „Erste Hilfe Plus“.
„Existenz“ gibt es ab sofort auch für Schüler ab fünf Jahren. Mit allen versicherten Fähigkeiten, die auch für die Erwachsenen gelten. Mit Abschluss der neuen „Existenz“ erwirbt der Kunde einen zusätzlichen Anspruch: Nach mindestens zwei Jahren Beitragszahlung und bis er 30 Jahre alt wird, kann er in eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Volkswohl Bunds wechseln – ohne neue Gesundheitsprüfung. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Volkswohl Bund
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