Für Schulabgänger steht neben dem Start in den Azubi-Alltag auch die eigene Absicherung auf dem Programm. Versicherer werben mit Hochglanzprospekten, per Vertreterbesuch oder Telefonkontakten gern für Rundum-Sorglos-Pakete. Solche Verträge bieten jedoch oftmals teuren und überflüssigen Schutz.
Wirklich wichtig ist:
Berufsunfähigkeit:
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und seinen Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann, für den gibt es durch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger keinen Schutz in Sachen Berufsunfähigkeit mehr. Dieser Gruppe steht nur noch eine Erwerbsminderungsrente zu – vorausgesetzt, es wurden 60 Monate lang Beiträge (Ausnahmen gelten nur bei Arbeits- und Wegeunfällen) in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Weil Azubis diese Zeiten noch nicht erreicht haben, droht ihnen nach Unfällen in der Freizeit das finanzielle Aus – ein privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher ein unbedingtes Muss.
Altersvorsorge:
Auch wenn es für Azubis noch weit hin ist bis zum Ruhestand: Private oder betriebliche Altersvorsorge ist schon jetzt – sofern finanziell möglich – angesagt, um neben der gesetzlichen Rente ein zusätzliches Polster für den Lebensabend anzusparen.
Dabei unterstützt Vater Staat alle gesetzlich Rentenversicherten mit Zulagen – auch Azubis. Wer von seinem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres vier Prozent spart, erhält eine Zulage von 154 Euro. Bei 8.000 Euro Einkommen sind das 320 Euro. Abzüglich der 154 Euro Zulage steuert der Azubi also 166 Euro im Jahr selbst bei. Als untere Grenze für den Eigenanteil hat der Gesetzgeber 60 Euro im Jahr festgesetzt. Soviel zahlt deshalb auch, wer beispielsweise über ein Einkommen in Höhe von 5.000 Euro verfügt und deshalb eigentlich nur einen Sparanteil von 36 Euro (vier Prozent von 5.000 Euro gleich 200 Euro minus 154 Euro Zulage) beitragen müsste.
Haftpflichtversicherung:
Die Police ist unverzichtbar! Denn sie schützt, wenn man Schäden bei anderen verursacht. Und die gute Nachricht für Azubis: Wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, ist man in der „Lehre“ auch mit 18 und danach noch mitversichert und muss keine eigenen Beiträge zahlen. Das gilt übrigens auch für die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes.
Hausratversicherung:
Hausratversicherungen decken üblicherweise Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Schäden durch Rohrbrüche und Sturm in der ersten eigenen Bude ab. Grundsätzlich muss überlegt werden, wie viel das Mobiliar und der persönliche Kram wert sind. Denn sonst müssen entweder zu hohe Prämien gezahlt werden – oder zu wenig, falls allein die Stereoanlage zur „S-Klasse“ gehört.
Übrigens: Studenten können mit ihrem auswärtigen Domizil noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert sein, sofern dort ihr offizieller „Erstwohnsitz“ ist. Allerdings nur mit 10 Prozent der Versicherungssumme der Eltern beziehungsweise maximal 10.000 Euro.
Unfallversicherung:
Die Unfallversicherung zahlt, wenn man wegen eines Unfalls Invalide wird. Hier vorzusorgen, kann nicht schaden. Allerdings kann beim Abschluss auf Extras wie zum Beispiel „Krankenhaustagegeld nach Unfällen“ verzichtet werden. Faustregel für die Höhe der Versicherungssumme: Monatsbedarf mal 200. Wer also meint, monatlich 1.000 Euro zu brauchen, schließt mit einer Versicherungssumme über 200.000 Euro ab.
Kapital-Lebensversicherungen:
Für Azubis überflüssig. Denn hierbei verpflichtet man sich zu regelmäßigen Zahlungen, die man vielleicht später nicht mehr leisten kann. Und ohne Verluste kann man aus solchen langfristig angelegten Verträgen nicht wieder aussteigen. Wer was auf die hohe Kante legen will, sollte das über flexiblere Sparmodelle tun.
Quelle: Verbraucherzentrale
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