Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert, die private Altersvorsorge zu reformieren und schlägt unter dem Namen „Extrarente“ ein Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt vor. Knapp drei Viertel der Verbraucher befürworten laut vzbv ein solches Standardprodukt.
„Gerade die jüngere Generation wünscht sich einen Systemwechsel“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen wünschen sich laut Umfrage, dass der Staat ein Standardprodukt für die private Altersvorsorge organisiert.
Eine Reform der privaten Altersvorsorge sei dringend nötig. „Verbrauchern werden meist teure, kaum rentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten, von denen vor allem die Versicherungswirtschaft und deren Vertriebe profitieren. Private Altersvorsorge sollte jedoch vor allem den Menschen dienen. Damit diese mehr Geld im Alter haben, ist eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage entscheidend. Die Extrarente gewährleistet dies“, so Müller. „Verbraucher wollen, dass hier endlich etwas passiert. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt.“
Damit eine einfache und kostengünstige private Altersvorsorge in Deutschland Realität wird, fordert der vzbv, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegt. Dies sei noch in diesem Jahr realisierbar.
„Verbraucher wollen eine Rente, die freiwillig, fair und einfach ist und ihnen mehr Geld im Alter bringt. Das leistet die Extrarente“, so Müller. Verbraucher werden über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen und könnten ab dem Renteneintritt frei über ihr Geld verfügen. Auch Selbstständige können in die Extrarente einzahlen. Die Extrarente wird über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert. So sinken die Kosten für die Verwaltung, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz.
Der öffentlich-rechtliche Träger beauftrage über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren private Fondsmanager, die Einzahlungen der Verbraucher am Kapitalmarkt anzulegen. Der Träger werde damit selbst nicht im Kapitalmarkt aktiv. Die entsprechenden Anteile an Investmentfonds seien privater Besitz der Verbraucher und werden auf individuellen Beitragskonten verbucht. Sie unterliegen damit verfassungsrechtlichem Eigentumsschutz. Sowohl der öffentlich-rechtliche Träger, als auch die privaten Fondsmanager unterliegen geltendem Kapitalmarktrecht und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
Die Umfrage zeige, dass die Extrarente eng an den Bedürfnissen von Verbrauchern ausgerichtet ist. 78 Prozent finden, dass es Angebote zur privaten Altersvorsorge geben sollte, für die keine Abschlussprovision gezahlt werden muss. Darüber hinaus sind Verbrauchern bei einem staatlichen Standardprodukt besonders möglichst geringe Kosten (79 Prozent), ein einfacher Vertragsabschluss (78 Prozent), Flexibilität in der Auszahlungsphase (76 Prozent) und eine Kontrolle der Anlageentscheidung durch unabhängige Experten (65 Prozent) wichtig. Zudem sollte das Geld von Kapitalmarktprofis angelegt werden (43 Prozent). „Kommt der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr, können Verbraucher ab dem Jahr 2022 mit der Extrarente vorsorgen“, so Müller.
Quelle: Pressemitteilung vzbv
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