Insgesamt ist die Zahl der Baugenehmigungen im Januar 2018 leicht gesunken: um 2,5 Prozent im Vergleich zum Januar 2017. Das Minus ist vor allem auf einen Rückgang von Wohnungen in Wohnheimen (minus 56,6 Prozent) zurückzuführen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Dazu gehören auch Flüchtlingsunterkünfte. Ein deutliches Plus gab es bei Zweifamilienhäusern (8,7 Prozent). Immobilienverbände sehen allerdings noch keinen Grund zur Entwarnung.
Bei Einfamilienhäusern waren es 5,4 Prozent mehr Neubaugenehmigungen als im Januar 2017 und bei Mehrfamilienhäusern 0,6 Prozent. Bereinigt um die Neubaugenehmigungen für Wohnheime ist die Zahl der Genehmigungen um 1,8 Prozent sogar leicht gestiegen. Insgesamt wurden 24.800 Wohnungen genehmigt.
Der Trend zu weniger Baugenehmigungen ist ungebrochen. Dies zeigen die weniger schwankungsanfälligen Zahlen im Dreimonatsvergleich“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die Zahlen. Im Dreimonatsvergleich sind die Zahlen der genehmigten Wohnungen unter Herausrechnung der Wohnheime im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,5 Prozent gesunken. Bei Einbeziehung der Wohnheime sanken die Baugenehmigungen damit um 6,2 Prozent.
Damit der Negativ-Trend gestoppt werde, sei eine investorenfreundliche Politik ohne übermäßige Regulierungsmaßnahmen nötig. „Wesentlicher Faktor ist und bleibt das knappe Baulandangebot. Hier müssen Kommunen endlich umdenken“, so Schick.
Zuversichtlicher gestimmt zeigt sich Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. „Durch die neu geschaffenen Strukturen im Bundesinnenministerium können nun die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können“, meint er. Hierzu zählten insbesondere die geplante Neubauoffensive sowie die Enquete-Kommission für die nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik. „Damit die jüngsten Zahlen nicht nur ein einmaliger Ausschlag in der Statistik bleiben und die Talsohle auch wirklich durchschritten werden kann, dürfen wir keine Zeit mehr verlieren“, sagt der ZIA-Präsident.
Quelle: Haufe
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