Das Landgericht Düsseldorf hat einer Anlegerin mit Urteil vom 9. Mai 2018 Schadensersatz aufgrund von Falschangaben im Emissionsprospekt zum Schiffsfonds „CFB 162 MS Gabriel Schulte“ zugesprochen (Aktenzeichen 13 O 211/17). Es werde ein irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die aufgrund der Volatilität des Schiffsschartermarktes geringe Planungssicherheit der Anlage verharmlose, heißt es im Urteil. Dadurch würden die Risikohinweise entwertet. Die Anlegerin erhält Ihr Investment zuzüglich Zinsen und abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurück.
Die Anlegerin hatte sich im Jahr 2007 mit 50.000 US-Dollar (42.005 Euro) an dem von der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft, einer Tochtergesellschaft der Commerzbank, vertriebenen Fonds beteiligt. Der Prospekt „zeichne kein zutreffendes Gesamtbild der Kapitalanlage“, heißt es im Urteil.
Die Fondsgesellschaft habe den Verkauf des von der Fondsgesellschaft betriebenen Schiffes für das Jahr 2025 geplant, heißt es im Urteil. Der Festchartervertrag habe rund ein Viertel der geplanten Fondslaufzeit abgedeckt. Die dreijährige Anschlussoption zugunsten des Charterers erhöht nach Auffassung des Landgerichtes eine wiederholt erwähnt Planungssicherheit nicht. Weiter heißt es: „Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.“ (TS1)
Quelle: Pressemitteilung Urteil Landgericht Düsseldorf
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