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P&R: Vergleichsvereinbarung von den Insolvenzverwaltern angenommen

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Die Insolvenzverwalter haben mit Zustimmung der jeweiligen Gläubigerausschüsse die von den Gläubigern bereits unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen angenommen, nachdem sich die Gläubiger zuvor mit einer überragenden Mehrheit für den Abschluss der Vergleichsvereinbarungen ausgesprochen hatten.

„Nahezu alle Gläubiger haben verstanden, dass der Erhalt der Strukturen wesentlich für die Erzielung von Erlösen ist und dass Alleingänge nur der Gläubigergesamtheit schaden, aber keinen individuellen Vorteil bieten. Hierfür und für das fortwährende Vertrauen in unsere Arbeit bedanken wir uns“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Für die derzeit angemeldeten Forderungen der Anleger gehen die Insolvenzverwalter von einem feststellbaren Forderungsvolumen von insgesamt etwas über drei Milliarden Euro in allen vier Insolvenzverfahren aus.

„Auch die Verwertung der Containerflotte zeigt ein sehr positives Bild, wenngleich die zukünftigen Erträge natürlich vom Markt und damit der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängen. Wir werden die aufwändige Verwertung der vorhandenen Containerflotte, die im Wesentlichen in der Vermietung der Container besteht, aber auch aus Verkäufen, wo dies zu guten Preisen möglich ist, fortsetzen. Unser Ziel ist es, aus der Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren Verwertungserlöse von über einer Milliarde Euro zu erwirtschaften und dann auch in mehreren Abschlagsverteilungen an die Gläubiger zu verteilen. Auch wenn heute niemand die genaue Höhe der Erlöse garantieren kann, lässt sich schon jetzt sagen, dass mehr als 250 Millionen Euro zum Jahresende bereits realisiert sein werden“, so Jaffé.

Die Frage der Anfechtbarkeit der an die Anleger geleisteten Zahlungen soll in Pilotverfahren geklärt werden. Falls Anleger Rückzahlungen leisten müssen, können sie in korrespondierender Höhe Insolvenzforderungen anmelden und erhalten hierauf eine Quote. Die Quote für die heutigen Gläubiger könnte sich hierdurch noch deutlich erhöhen, denn in diesem Fall würden auch Anleger in die Solidargemeinschaft der Gläubiger einbezogen, deren Anlage bereits vor der Insolvenz in voller Höhe zurückgeführt worden war. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

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