Zahlreiche Kunden der insolvent gegangenen BEV müssen noch um Boni von 100 bis 200 Euro streiten, die ihnen der Insolvenzverwalter verweigert. Dagegen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun mit einer Musterklage vor. Als betroffener Kunde der BEV können Sie sich demnächst kostenlos für eine Teilnahme an der Klage anmelden.
Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte im Jahr 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kunden.
Doch nun wird den ehemaligen Kunden der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv klagt daher stellvertretend für alle Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers.
„Die BEV hat Verbraucher mit dem Werbeversprechen eines Neukundenbonus gelockt. Durch die Insolvenz ging die vorzeitige Beendigung des Vertrags vom Energieversorger aus, nicht vom Kunden. Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten. Die Forderungen zur Nachzahlung des Insolvenzverwalters sind unhaltbar“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Mit der Musterfeststellungsklage möchte der vzbv Klarheit für Verbraucher schaffen.
Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus
Der Insolvenzverwalter verschickte Endabrechnungen und forderte Verbraucher zur Nachzahlung auf. Er argumentiert, dass der Bonus nur dann zugunsten der Kunden zu berücksichtigen sei, wenn die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten eingehalten wurde.
So lange wurden viele Kunden aber gar nicht beliefert, weil der Energieversorger schon im Januar 2019 Insolvenz angemeldet hat. Bekannt wurde dem vzbv der Sachverhalt durch die Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen. Im Beschwerdepostfach der Marktwächter gingen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern zu dem Energieversorger ein.
Der vzbv ist der Auffassung, dass der Bonus den Kunden zusteht – und zwar unabhängig davon, ob sie ein Jahr lang beliefert wurden. Dies soll das Oberlandesgericht München feststellen.
Der Neukundenbonus beträgt häufig zwischen 100 und 200 Euro. „Die wenigsten Verbraucher wollen verständlicherweise wegen dieses Betrages die Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen. Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen. Betroffene müssen damit kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen. Das übernimmt der vzbv. Gleichzeitig werden dadurch die Gerichte entlastet“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Noch können Sie als Betroffener nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können Sie sich in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen. Der vzbv wird über die Eröffnung des Klageregisters informieren.
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