Herr Maihold wurde am 22. Juli 1955 in Regensburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1984 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Regensburg und der Staatsanwaltschaft Regensburg eingesetzt. Am 1. August 1987 wurde er unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Regensburg zum Staatsanwalt ernannt. Im Januar 1988 wechselte er als Richter am Amtsgericht an das Amtsgericht Kelheim, von wo er in den Folgemonaten mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Regensburg abgeordnet war. Von Juni 1991 bis Januar 2001 war Herr Maihold als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare an das Landgericht Regensburg abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er am 1. August 1996 am Oberlandesgericht Nürnberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Dort war er seit Februar 2001 Mitglied eines für Bausachen, Makler- und Landwirtschaftssachen zuständigen Zivilsenats.
Am 2. Januar 2008 wurde Herr Maihold zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem schwerpunktmäßig für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Bürgschaftsrechts zuständigen XI. Zivilsenat an.
Während seiner mehr als zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Maihold die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 31. März 2020
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