Großbritannien soll die EU verlassen – aber die Verhandlungen über das „Wie“ nehmen noch kein Ende. Die beiden haben inzwischen zwar eine Einigung vorbereitet, die nun wiederum aber im britischen Parlament bestätigt werden muss. Gleichzeitig finden in dem Land am 12. Dezember 2019 noch Neuwahlen statt. Der Brexit wird den kurzen Wahlkampf bestimmen. Und welche Mehrheiten sich nach der Wahl bilden, ist ungewiss.
Im Ungewissen sind damit auch alle Verbraucher, die Geschäfte mit Unternehmen in Großbritannien abgeschlossen haben oder planen. Die wahrscheinlichsten Optionen:
- Der Brexit findet spätestens am 31. Januar 2020 statt – und zwar mit der nachverhandelten Variante des Austrittsabkommens. Das wäre für Verbraucher beiderseits des Ärmelkanals die beste Möglichkeit, denn: Durch die Übergangsregelungen ändert sich dann zumindest bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts.
- Oder Großbritannien könnte sich einen Aufschub bei der EU erbitten – die Entscheidung also über den 31. Januar 2020 hinaus noch einmal verschieben. Dann ändert sich zwar erst einmal nichts, der nächste Stichtag liegt aber eventuell auch nicht viel weiter in der Zukunft.
- Es kann am 31. Januar auch immer noch zum so genannten „No-Deal-Brexit“ kommen, also dem Austritt der Briten aus der EU ohne Abkommen. Für alle Beteiligten wäre das mutmaßlich die schlechteste Option. Dann wäre von einem Tag auf den anderen nichts mehr wie vorher.
Wer Urlaub plant, online bei Händlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäfte mit dortigen Banken hat, sollte vor allem Folgen des dritten Szenarios bedenken.
Bei der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten wird es durch einen No-Deal-Brexit zu keinen Änderungen kommen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Hauptsitz von London nach Amsterdam verlegt. Vorrübergehende Engpässe bei der Versorgung mit bestimmten Arzneimittel durch einen No-Deal-Brexit sind unwahrscheinlich, aber denkbar. Solche Engpässe sind leider immer wieder zu beobachten. Die EU-Kommission, die Europäische Arzneimittelaufsicht sowie die nationalen Regulierungsbehörden werden die Situation nach einem No-Deal-Brexit sehr genau beobachten und gegebenenfalls betroffene Patienten und Ärzte beraten.
Wenn es geht, erledigen Sie Angelegenheiten in Großbritannien möglichst vor dem 31. Januar 2020. Alles ist offen.
Deshalb aktualisieren wir diesen Artikel zu den Folgen eines Brexits ohne Deal stets, sobald sich etwas Neues ergibt.
Kostenlose Hotline der EU
Wer Fragen hat, wie man sich auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten kann, die hier nicht beantwortet werden, kann sich an „Europe Direct“ wenden. Das ist ein Informationsangebot der EU-Kommission. „Europe Direct“ ist erreichbar unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU.
Die EU hat außerdem Info-Materialien erstellt:
Ursprünglich war ein geregelter Austritt Großbritanniens bis zum 29. März 2019 vorgesehen. Aktuell ist aber nach mehreren Fristverlängerungen nun das Datum 31. Januar im Spiel. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert, dass für Verbraucher auf beiden Seiten des Ärmelkanals diese Rechtsunsicherheit nicht mehr tragbar ist:
„Ein Austritt ohne Abkommen würde nicht nur die Wirtschaft schädigen, sondern auch Verbraucher im Regen stehen lassen. Viele Verbraucher planen bereits ihren Osterurlaub. Sie brauchen dringend Klarheit darüber, welche Regeln dann gelten werden und ob sie bei einem Urlaub in Großbritannien noch auf ihre gewohnten Rechte vertrauen können. Großbritannien muss jetzt Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, dass es einen geregelten Austritt gibt. […]“
Was Sie bei Reisen bedenken sollten
Für die meisten Reisenden wird selbst ein No-Deal-Brexit nicht bedeuten, dass ein Urlaub in Großbritannien ausfällt. Die britischen Reiserechte entsprechend weitgehend denen der EU und gelten, bis das Land neue Regeln eingeführt hat. Nach einem Brexit wird das eine Weile dauern. Dennoch gibt es einige Unsicherheiten, insbesondere bei der Frage nach einem Einreisevisum, bei Busreisen, Krankheit im Ausland, Roaming sowie Reisen mit britischen Pauschalanbietern.
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