Nun hat BTC ECHO, eine Medienplattform in den Bereichen Blockchain, digitale Währungen und Bitcoin, eine Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht:
„Wenn man in Deutschland ein Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt durchführen möchte, dann ist das nur möglich, wenn man sich an die gesetzlich definierten Ausnahmen hält. Einer der relevanten Ausnahmetatbestände ist bei einem Angebot an sogenannte qualifizierte Investoren gegeben. Auch bei dem STO von BTC-ECHO handelt es sich um ein Angebot, das sich explizit an qualifizierte Investoren richtet. Im Zuge dessen kam es nun zu einer Verdachtsmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die BTC-ECHO GmbH ein öffentliches Angebot ohne Prospekt vorgenommen haben könnte.
Nicht nur aufgrund der regulatorischen Notwendigkeit, sondern auch aus unserer Überzeugung muss der Verbraucherschutz im Sinne der BaFin berücksichtigt werden. Entsprechend haben wir in unseren Veröffentlichungen zum STO ausdrücklich betont, dass sich der STO nur an qualifizierte Investoren richtet. Konkrete Angebotsinformationen wie Bewertung oder Kurs des Security Token wurden zu keiner Zeit öffentlich gemacht. Angebote wurden nur an Investoren versandt, die sich auch als qualifizierte Investoren ausgewiesen haben. Umso mehr verwundert die Meldung der BaFin, die ohne die übliche vorherige Zustellung eines Anhörungsschreibens vonstatten ging.
Wir prüfen den Sachverhalt aktuell mit einer im Kapitalmarktrecht erfahrenen Kanzlei und werden konkreter darauf eingehen, sobald uns dies möglich ist. Vor dem Hintergrund unserer Fokussierung auf qualifizierte Investoren überrascht uns das Vorgehen der Behörde jedoch sehr. So fand vor der Meldung keinerlei vorherige Kontaktaufnahme, weder mündlich noch schriftlich statt. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir das Engagement zum Verbraucherschutz der BaFin unterstützen und dieses für elementar halten, um eine regulierte Token-Ökonomie in Deutschland zu etablieren. Entsprechend werden wir umgehend bestehende Fragen und etwaige Missverständnisse gemeinsam mit der BaFin klären, sobald uns Informationen zu dem Verfahren vorliegen.
Berichte zum STO, sowie die STO-Landingpage wurden vorerst vorsorglich offline genommen.” (DFPA/JF2)
Quelle: Stellungnahme Homepage BTC-ECHO
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589