Nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. Zudem werden die Regelungen immer intransparenter, da die Unternehmen zukünftig selbst einschätzen sollen, wie „hochwertig und zufriedenstellend“ ihre Vermittler arbeiten. „Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann. Hier wäre die Aufsicht gefordert, die das aber nicht umsetzen kann, da sie keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bekommen soll“, gibt Kleinlein zu bedenken.
Die Entscheidungen zur Rürup-Rente und zur Restschuldversicherung empfindet Kleinlein als Katastrophe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: „Es ist ein Unding, dass reine Rentenverträge ohne Kapitalwahlrecht, wie etwa die Rürup-Rente, anscheinend außen vor bleiben sollen – und die Regelungen zur Restschuldversicherung sind bei weitem nicht ausreichend!“ Kleinlein hofft, dass im Rahmen einer Anhörung auf grundlegende Probleme aufmerksam gemacht werden kann. „Dieser Gesetzentwurf bedarf einer intensiven Analyse und Diskussion“, erklärt Kleinlein.
Der Verbraucherschutzverein fordert zudem, dass Entscheidungen über den Höchstrechnungszins nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als einfacher nachgelagerter Behörde entschieden werden sollten. „Derart politische Entscheidungen sollten in den Händen eines politischen Akteurs liegen, entweder beim Bundesfinanzministerium oder aber beim Gesetzgeber“, erläutert Kleinlein.
Kleinleins Fazit: „Der Entwurf liest sich so, als hätte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitgeschrieben. Es sind letztlich nur Elemente aufgegriffen worden, die der Versicherungswirtschaft helfen. Unterm Strich wird die Position der versicherten Personen wieder einmal geschwächt.“
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