Check24 muss jetzt 15.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, da das Internetvergleichsportal nach wie vor elementare Informationspflichten verletzt.
„Mit der Vollstreckung sehen wir uns vollumfänglich bestätigt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit endet hoffentlich die Verzögerungstaktik von Check24 bei der Umsetzung des OLG-Urteils und die bis dato andauernde Verletzung des Rechts auf Firmenwahrheit und -klarheit. Damit muss sich das angebliche Vergleichsportal seinen Kunden gegenüber klar und eindeutig als Makler zu erkennen geben. Schließlich haben die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es tun haben, wenn sie dort Versicherungen abschließen.“
Das Oberlandesgericht in München hatte unmissverständlich klargestellt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt die Informationen, die § 11 Absatz 1 Versicherungsvermittlungsverordnung verlangt, klar und verständlich in Textform mitzuteilen haben. Auch das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, das ab 23. Februar 2018 in Kraft tritt, sieht gleiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für alle Vertriebswege vor.
„Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Makler herzustellen, die Check24 offensichtlich nicht akzeptieren will“, so Heinz. „Es scheint, als wolle Check24 seine Maklertätigkeit den Kunden gegenüber auf Biegen und Brechen nicht ausreichend darlegen, um so lange wie möglich als vermeintlich neutrales Online-Portal auftreten und agieren zu können.“
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 12.000 Direkt- und circa 40.000 Organmitglieder. (JF1)
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