Das Bundesfinanzministerium will in dieser Woche zwei Modelle für die Reform der Grundsteuer vorlegen, meldet der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) unter Berufung auf nicht näher benannte Quellen. Darunter sei ein Modell, für das künftig Fläche und Alter der Wohnung sowie die Höhe der Miete zu Grunde gelegt werden sollen. Aus Sicht des ZIA sei dieses Modell genau der falsche Weg.
„Der Gesetzgeber schafft damit ein Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte“, erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Die Administrierbarkeit der Grundsteuer sollte die Grundlage für sämtliche Überlegungen sein. Je komplizierter und aufwendiger die Berechnung der Steuerbelastung, desto praxisferner ist die Steuer. Der diskutierte Entwurf hinterlässt zahlreiche Fragen.“
Um die Administrierbarkeit und Aufkommensneutralität zu gewährleisten, ist nach Ansicht der Immobilienwirtschaft das Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer der beste Weg. Das habe auch das ifo Institut bestätigt. Dafür sollten Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche herangezogen werden. „Die Vorstellung, eine wertbasierte Berechnungsgrundlage bis spätestens ab 2025 anwenden zu können, erscheint vor der Notwendigkeit, 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewerten zu müssen, illusorisch“, sagt Volckens. „Mit dem Flächenmodell wären die Fristen einzuhalten. Die benötigten Daten liegen vor.“
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