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Gesetzliche Regeln: Wie Deutschland Einwegplastik verbannen will

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Weil Kunststoffe nicht als Gefahrstoffe gelten, gibt es bisher kein Gesetz, das die Verwendung einschränkt. Die EU will die Verwendung von Einweg-Gegenstände aus Kunststoffen reduzieren. Dabei sollen auch Produkte verboten werden, soweit sie sich ersetzen lassen. Jeder Mitgliedsstaat, also auch Deutschland, muss diesen Plan umsetzen.

Plastikstrategie: EU-Verbot für Einwegplastik

Geschirr, Besteck, Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter – diese Gegenstände aus Plastik werden besonders häufig an Stränden gefunden. Das hat die EU-Kommission von Experten erfassen lassen. Nun sollen Plastikgegenstände, für die es bereits bessere Alternativen gibt, ab Juli 2021 in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten sein. Was das für Deutschland heißt, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Unterhändler des EU-Parlaments hatten sich am 18. Dezember 2018 mit den Staaten auf eine entsprechende Regelung geeinigt.

Verboten werden sollen folgende Einmal-Gegenstände:

  • Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Plastikgeschirr (Teller, Schalen)
  • Plastikstrohhalme
  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol)
  • Wattestäbchen aus Plastik

Erheblich reduziert werden sollen Einmal-Essensverpackungen und Einmal-Becher aus Plastik sowie deren Zubehör. Ab 2030 sollen sämtliche Plastikflaschen zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen.

Auf einigen Produkten mit gewissem Kunststoff-Anteil soll es ab 2021 Hinweise geben, die über negative Umweltauswirkungen informieren. Zu solchen Produkten zählen zum Beispiel Feuchttücher und Zigarettenfilter. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verschmutzung der Meere und der Umwelt einzudämmen. Schließlich erzeugen laut der EU-Kommission allein wir Europäer pro Jahr 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfall. Deshalb hat die EU eine Plastikstrategie ins Leben gerufen.

Gibt es ein Gesetz, das vor zu viel Plastik schützt?

Kunststoffe gelten nicht als Gefahrstoffe; deshalb gibt es auch kein Gesetz, das ihre Verwendung einschränkt. Die zahlreichen in Kunststoffen enthaltenen Substanzen, unterliegen zum Teil den geltenden Gesetzen für den jeweiligen Anwendungsbereich.

Das ist zunächst die für die EU-weit bindende REACH-Verordnung; sie regelt bei Chemikalien Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Die Produktion, Rücknahme, Verwertung und die Entsorgung von Verpackungen wird bisher durch das Verpackungsgesetz (VerpG) geregelt.

Übergeordnet und für alle weiteren Plastikabfälle steht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Laut VerpG und KrWG sind Verpackungen zu vermeiden und auf ein Mindestmaß zu begrenzen, so dass sowohl ein sicherer Transport als auch eine ausreichende Hygiene gewährleistet ist. Allerdings verhindern diese Gesetze keine übermäßigen Verpackungen. Nur das Eichgesetz untersagt Mogelpackungen; doch die Bestimmungen sind schwammig und erzielen kaum Wirkung.

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