Die Bundesregierung prüft laut Medienberichten die Möglichkeit, das sogenannte Bestellerprinzip auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund, warnt: „Das Vorhaben birgt die Gefahr, dass Immobilienverkäufer die Maklerkosten einpreisen. Dadurch würden sie am Ende weiterhin indirekt vom Käufer getragen werden.“
Gerade bei der aktuellen Marktlage, die vielerorts von den Anbietern bestimmt wird, können Verkäufer die Maklergebühr leicht auf die Erwerbskosten aufschlagen, so Becker. Grundsätzlich begrüßt der Verbraucherschützer jedoch das Vorhaben, die Kaufnebenkosten zu reduzieren: „Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern.“ Hierbei müssten vor allem die privaten Bauherren und Wohnungskäufer im Mittelpunkt stehen. „Insbesondere eine Senkung der Grunderwerbsteuer kann ein wirksamer Hebel sein, der alle Verbraucher bei der Eigenheimbildung zugutekommt.“
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