Am 17. September 2021 berät der Bundesrat abschließend die Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV). Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der lange geplanten Mietspiegelreform, heißt es in einer Mitteilung des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Die Mietspiegelreform schafft verlässliche Grundsätze für die Erstellung von Mietspiegeln und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Zu begrüßen sind angesichts dieses Ziels auch die Auskunftspflichten von Mietern und Vermietern und die Veröffentlichungspflicht von Mietspiegeln im Internet.
Kommunen ab 50.000 Einwohner haben künftig die Pflicht, zumindest einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Dafür sollten verstärkt die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. Denn auch beim Mietspiegel sollte das analoge Zeitalter langsam vorbei sein.“ (DFPA/JF1)
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen.