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Next Capital Market Limited muss grenzüberschreitende Anlageberatung einstellen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 11. Juli 2019 gegenüber der Next Capital Market Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiere laut BaFin deutsche Verbraucher und assistiere sie bei Bitcoinkäufen und bei Geschäften, die auf der unternehmenseigenen Plattform www.coinstrader.com betrieben werden. Es berate seine Kunden zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie Kryptowährung und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD).

Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Coinstrader hat die BaFin bereits im Mai 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

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von factum
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