Die Annahme der Vergleichsvorschläge in den Insolvenzverfahren der deutschen P&R-Gesellschaften ist auf gutem Weg. Die Zustimmungsquote seitens der Gläubiger ist zwischenzeitlich auf über 98 Prozent gestiegen. Dabei ist der Versand im Einzelnen wie etwa bei Erbfällen noch nicht abgeschlossen. Die Insolvenzverwalter gehen unverändert davon aus, dass die Auswertung der Rücksendungen erst im Herbst beendet sein wird und dann auch die abschließende Entscheidung über die Annahme des Vergleichs erfolgen kann. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt.
„Wir kommen in den Insolvenzverfahren gut voran. Neben der außerordentlich hohen Zustimmung zu den Vergleichsvorschlägen ist bemerkenswert, dass nahezu alle Gläubiger auch die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben. Damit können auch die heute noch offenen Rechtsthemen in Ruhe geklärt werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.
Doppelmeldungen, Erbfälle, nachgereichte und nicht eindeutige Forderungsanmeldungen bedingen, dass die Klärung und Bearbeitung letzter Vergleichsvorschläge voraussichtlich noch Monate dauern wird. „Eine gründliche und absolut zuverlässige Abarbeitung ist im Interesse aller Gläubiger notwendig“, betont Jaffé.
Im Zusammenhang mit dem Versand der Vergleichsvorschläge haben auch Anlegeranwälte erneut Serienbriefe an Gläubiger versendet. „Dieses Vorgehen ist weder mit den Insolvenzverwaltern abgestimmt, noch haben diese ein solches Schreiben autorisiert, wie teilweise der Eindruck erweckt wird. Es wurden dazu auch keine Adressdaten durch die Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht herausgegeben. Wir haben deshalb den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten über den Vorgang informiert. Betroffene können sich diesbezüglich auch selbst an den Datenschutzbeauftragten wenden“, machen die Insolvenzverwalter deutlich.
Eine weitere Bestätigung fanden die Auffassung und das Vorgehen der Insolvenzverwalter beim Vergleichsvorschlag jüngst durch eine Entscheidung des Landgerichts Bonn. Das Gericht wies den Versuch eines Anlegers beziehungsweise einer Anwaltskanzlei zurück, sich durch eine Klage gegen die Schweizer P&R durch einen Alleingang Sondervorteile zu verschaffen. Der Anleger beziehungsweise seine Anwälte wollten dabei die nicht insolvente Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft, bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, unmittelbar auf Zahlung von Miete in Anspruch nehmen. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf das Vorliegen eines Zertifikats, welches das Eigentum des Anlegers an bestimmten Containern bestätigen sollte. Das Landgericht Bonn erteilte dieser Absicht eine Absage und entschied, dass die Mietzahlungen der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft selbst dann nur an die Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, wenn man den Anleger als Eigentümer ansehen würde. Die Mietzahlungen sind in jedem Fall von den Insolvenzverwaltern nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu verteilen.
Über die Annahme der Vergleichsvereinbarung und alle weiteren aktuellen Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte
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