Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD beabsichtigt, die Kontrolle der gewerblichen Finanzanlagenvermittler künftig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen.
Betroffen sind Dienstleister, die im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz die Beratung und Vermittlung von Investmentfondsanteilen, Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen und Vermögensanlagen anbieten. Die Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS veröffentlichte am 26. Februar 2018 eine Übersicht über die Stellungnahmen zu diesen geplanten Änderungen. Zu Wort kommen Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW– Bundesverband Finanzdienstleistung, Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa, Marcel van Leeuwen, Geschäftsführer des Haftungsdachs Deutsche Wertpapiertreuhand und Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker Rechtsanwälte.
Quelle: DFPA
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